Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde zunächst unmittelbar an Ihre Sparkasse, um ihr die Möglichkeit der Abhilfe zu geben. Wenn Sie dort erfolglos geblieben sind, können Sie gerne hier die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle eine von den Sparkassen unabhängige Institution ist, die keinen Zugriff auf Daten oder Unterlagen bei den Sparkassen hat.