Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat zur außergerichtlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Die Schlichtungsstelle beim DSGV ist eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.

Zuständigkeit der Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten mit einem am Verfahren teilnehmenden Institut über sämtliche von diesem Institut angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Umfasst sind hier insbesondere Streitigkeiten nach § 14 Absatz 1 Satz 1 des Unterlassungsklagengesetzes. Antragstellende können sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmer:innen sein.

Teilnehmende Institute

Dem Schlichtungsverfahren beim DSGV sind die Sparkassen des gesamten Bundesgebietes mit Ausnahme der Sparkassen in Baden-Württemberg angeschlossen. Beigetreten sind außerdem die Landesbank Berlin AG, die DekaBank Deutsche Girozentrale, die S Broker AG & Co. KG, die S-Kreditpartner GmbH, die Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG, die Family Office der Frankfurter Bankgesellschaft AG, die S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG, die S-International Bayern Süd GmbH & Co. KG, die S-International Niedersachsen Bremen GmbH & Co. KG, die S-International Region Nürnberg GmbH & Co. KG, S-International Rhein-Ruhr GmbH, die S-International Saar Pfalz GmbH & Co. KG, die Sparkassen-Immobilienvermittlungs- und -entwicklungsgesellschaft der Sparkasse Westmünsterland mbH und die S-Versicherungspartner GmbH. Eine aktuelle Liste der am Verfahren teilnehmenden Institute finden Sie hier zum Download:

Teilnehmende Institute

Qualifikation und Bestellung der Ombudspersonen

Das Schlichtungsverfahren wird von einer Ombudsperson durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudspersonen werden – nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. – durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt; ihre Bestellung kann wiederholt werden. Sie dürfen in den drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein. Für jede Ombudsperson ist eine andere Ombudsperson als Vertretung bestimmt. Die Vertretungsregelung ist im Geschäftsverteilungsplan festgelegt. 

Mitglied im FIN-NET (Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen)

Die Schlichtungsstelle beim DSGV ist Mitglied im FIN-NET. FIN-NET ist ein Netz nationaler Stellen für die außergerichtliche Beilegung von Finanzstreitigkeiten in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). Das Netz wurde auf Initiative der Europäischen Kommission 2001 geschaffen.

FIN-NET

Verbraucherschlichtungsstellen in Europa

Die Europäische Kommission führt eine Liste aller Verbraucherschlichtungsstellen, die Verbraucher:innen in ganz Europa zur Verfügung steht, um sich über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung zu informieren. Diese Liste wird auf der Webseite der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich gemacht.

Europaweite Liste der Verbraucherschlichtungsstellen

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher:innen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.

Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung

Cookie